a) Wir haften dafür, dass die von uns gelieferte Ware einschließlich
vereinbarter Montagearbeiten bei Gefahrübergang mangelfrei ist.
Die geschuldete Beschaffenheit, Haltbarkeit und Verwendbarkeit
der von uns gelieferten Ware richtet sich nach der schriftlich vereinbarten
Produktbeschreibung und/oder nach der Bedienungsanleitung.
Das heißt, dass die Ware sich für die nach dem Vertrag
vorausgesetzte Verwendung eignet oder sich für die gewöhnliche
Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei
Sachen gleicher Art üblich ist und die der Kunde nach Art der
Sache erwarten kann.
b) Unsere Mängelhaftung ist grundsätzlich auf Nacherfüllung
beschränkt. Nacherfüllung ist nach Wahl des Kunden Mängelbeseitigung
oder Lieferung mangelfreier Ware. Weitergehende Mängelansprüche
bestehen nur bei Ablehnung, Unmöglichkeit oder
Scheitern der Nacherfüllung. Wir können die Nacherfüllung verweigern,
wenn sie nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten möglich
ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich
ist.
Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre für Neuware. Die
Dauer der Gewährleistung beträgt ein Jahr für Gebrauchtware,
wenn der Kunde Verbraucher ist. Die Gewährleistung für gebrauchte
Ware ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer ist. Die
Gewährleistung beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden. §
478 BGB bleibt unberührt.
c) Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung,
Wartung und Bedienung der gelieferten Ware durch den
Kunden oder seine Gehilfen sowie normaler Abnutzung. Wenn der
Kunde die gelieferte Ware für andere als die vereinbarten Zwecke
verwenden will, hat er die Eignung dazu und/oder die Zulässigkeit
auf eigene Verantwortung selbst sorgfältig zu prüfen. Für eine nicht
vertraglich vereinbarte Verwendbarkeit schließen wir die Haftung
aus. Dies gilt besonders hinsichtlich von Folgen chemischer,
elektrochemischer, elektrischer oder thermischer Einflüsse sowie
Verstößen gegen unsere Bedienungsanleitungen. Wir haften ferner
nicht für Schäden oder Fehler von Montagearbeiten, die nicht mit
den bei uns in Auftrag gegebenen Arbeiten zusammenhängen oder
die Montage nicht von uns gelieferter Gegenstände betreffen. Das
gleiche gilt, wenn die Mängel auf nicht von uns bestätigte Eingriffe
oder Anordnungen des Kunden zurückzuführen sind.
d) Auf Ersatz von Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für nicht an der gelieferten
Ware selbst entstehende Sach- und Vermögensschäden ist unsere
Haftung insoweit auf den von uns bei Vertragsschluss voraussehbaren
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit oder für die schuldhafte Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten bleibt unberührt.